Übergangsfristen für Kälber und Sauen greifen alsbald
Ob es der bisher noch erlaubte harte Untergrund in Kälberställen oder die Haltung der Sauen im Deckzentrum sind: In absehbarer Zeit laufen die Übergangsfristen hierfür aus. Dann müssen die Stallsysteme gemäß den Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung nachgerüstet werden.
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Nach Paragraf (§) 5 Satz 1 Nummer 1 muss Kälbern dann ein trockener und weicher oder elastisch verformbarer Liegebereich zur Verfügung gestellt werden. Die Übergangsfrist für die erforderliche Ausstattung der Liegebereiche endet am am 9. Februar 2024. Bis dahin müssen bestehende Stallsysteme nachgerüstet werden, beispielsweise mit Liegematten für die Jungtiere. Da für die erforderlichen Materialien eventuell längere Lieferzeiten auftreten, sollten betroffene Betriebe, sofern nicht schon geschehen, die Anpassung der Kälberställe demzufolge bald in Angriff nehmen.
Auch Sauenhalter müssen bis zum 9. Februar 2024 aktiv werden. Für die Umsetzung der Vorgaben nach § 30 Absatz 2 und 2a (Haltung von Sauen im Deckzentrum) muss bis zu diesem Datum den Behörden ein entsprechendes Betriebs- und Umbaukonzept vorgelegt werden. Alternativ muss bis zum 9. Februar 2024 der Ausstieg schriftlich bei der Behörde erklärt werden, womit die Sauenhaltung spätestens zum 9. Februar 2026 eingestellt werden muss. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen Veterinärämter.
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