BMEL fordert mehr Tierschutz für Mastputen
Bis heute gelten für bestimmte Tierarten keine tierschutzrechtlichen Mindestvorgaben. Das Bundesagrarministerium (BMEL) will den Tierschutz nun nachhaltig und umfassend für alle Tiere verbessern. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sollen Lücken in der Nutztierhaltungsverordnung deshalb künftig geschlossen werden.
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Dazu sollen zeitnah wesentliche Mindestanforderungen an das Halten von Mastputen festlegt werden, mit denen eine tiergerechte Haltung, Pflege und Fütterung der Tiere sichergestellt werden könne, teilt das BMEL hierzu aktuell mit. Für Mastputen existierten solche Regelungen bislang weder auf EU-Ebene noch national.
Unter den gegenwärtigen konventionellen Haltungsbedingungen bei Mastputen, die mit hohen Besatzdichten und schnellen Gewichtszunahmen verbunden seien, würden gesundheitliche Probleme auftreten, wie beispielsweise Erkrankungen und Verformungen des Skelettapparates, Brustblasen (Entzündungen der Brusthaut) oder Fußballenerkrankungen. Daneben stellten das Federpicken und der Kannibalismus ein fortbestehendes Problem dar. Um die Tiere dennoch unter den üblichen Bedingungen mit hohen Besatzdichten mästen zu können, würden zudem immer noch vielerorts routinemäßig die Schnäbel kupiert, obwohl das Kupieren der Schnäbel durch das Tierschutzgesetz verboten und nur in Ausnahmefällen zulässig sei.
Das BMEL hat nun Eckpunkte vorgelegt, die eine tiergerechtere Haltung der Mastputen sicherstellen sollen. Zentrale Elemente seien die Reduktion der Besatzdichten, Anforderungen an die Strukturierung der Haltungsumwelt sowie das Angebot von Aufbaumöglichkeiten und Beschäftigungsmaterial.
Die vorgelegten Eckpunkte seien als eine Diskussionsgrundlage und Basis für die Vorbereitung der geplanten Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gedacht und formuliert. Mit den Eckpunkten trete das BMEL gezielt in einen frühzeitigen fachlichen Dialog mit allen wesentlichen Beteiligten.
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