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Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Bundesregierung plant bessere Haltungsbedingungen für Mastputen

Die Bundesregierung will künftig Mindestanforderungen an die Haltung von Mastputen in Deutschland erlassen. Die neuen Regeln sollen in der zweiten Jahreshälfte 2024 beschlossen werden. Die Bundesregierung bleibt damit bei ihrem Vorhaben, das Tierwohl in der Mastputenhaltung zu verbessern. Hierzu werde derzeit ein Referentenentwurf für eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) erarbeitet - so die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion.

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Unter den gegenwärtigen konventionellen Haltungsbedingungen von Mastputen würden nach derzeitigem Kenntnisstand bei den betreffenden Tieren Gesundheits- und Tierschutzprobleme auftreten. Um die Haltungsbedingungen zu verbessern und derartige Probleme zu reduzieren, sollen deshalb spezifische Mindestanforderungen an das Halten von Mastputen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verankert werden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/9027) auf eine Kleine Anfrage (20/8816) der AfD-Fraktion. Im Koalitionsvertrag sei vereinbart, bestehende Lücken in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zu schließen.

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