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Seehofer: Landwirte von statistischen Berichtspflichten künftig entlastet

Durch die vorgesehenen Änderungen des Agrarstatistikgesetztes könnten weitere Bürokratiekosten abgebaut werden. Das sagte Bundesagrarminister Horst Seehofer am 24. September 2008, nachdem der von ihm vorgelegte Entwurf eines 'Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes' vom Bundeskabinett beschlossen worden war.
Veröffentlicht am
Die jährlichen Bürokratiekosten der Wirtschaft nach dem Agrarstatistikgesetz werden laut Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) mit der Gesetzesnovelle um rund 1,3 Mio. Euro reduziert. Bürokratiekosten um ein Viertel verringert Damit wird laut BMELV bei einem Ausgangsniveau von rund 5,3 Mio. Euro eine Verringerung um 25 Prozent erreicht, obwohl aus EG-rechtlichen Gründen in Teilbereichen neue Auskunftspflichten geschaffen werden müssten. Im Mittelpunkt der vorgesehenen Änderungen des Agrarstatistikgesetzes steht die Anpassung der Erhebungen in landwirtschaftlichen Betrieben an die neuen Rahmenbedingungen des europäischen Statistikrechts. Ziel sei es, so das BMELV, die Auskunftspflichtigen so weit als...
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