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Stoffstrombilanzverordnung

Stoffstrombilanzverordnung fällt

Die im Jahr 2018 eingeführte Stoffstrombilanz wird von der Bundesregierung abgeschafft. Das soll ein erster Schritt für einen spürbaren Bürokratieabbau in der Landwirtschaft sein.

von Redaktion erschienen am 24.06.2025
Gelbe Lupine © Silvia Rueß
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Das Bundeskabinett hat die Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung beschlossen. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) will mit der Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung einen zentralen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umsetzen und für erste spürbare Entlastungen im landwirtschaftlichen Alltag sorgen, heißt es aus dem Ministerium. Damit werde laut BMLEH nicht zielführende Bürokratie abgebaut – ohne Umweltstandards aufzugeben. Die Düngeverordnung bleibe allerdings in Kraft. Zusätzlich arbeite das BMLEH an einem Wirkungsmonitoring, mit dem Deutschland seine Zusagen gegenüber der EU-Kommission einhält. Im nächsten Schritt will das BMLEH zügig eine Novelle des Düngegesetzes vorlegen.

Die Stoffstrombilanzverordnung wurde 2018 eingeführt, um zusätzliche Transparenz über betriebliche Nährstoffflüsse zu schaffen. Mit der Stoffstrombilanzverordnung werden Nährstoffe gesamtbetrieblich betrachtet. In der Praxis hat sich die Verordnung als bürokratisch, praxisfern und wenig zielführend erwiesen. Eine Weiterentwicklung wurde von den Bundesländern mehrheitlich abgelehnt.

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer sagt dazu: „Wir haben als Koalition versprochen, überbordende Bürokratie abzubauen. Ein Zuviel an Bürokratie ist der größte Hemmschuh für wirtschaftliches Wachstum. Schon heute – sieben Wochen nach Amtsantritt – haben wir geliefert. Bislang waren Landwirtinnen und Landwirte verpflichtet, extrem detailliert zu dokumentieren, was sie wann und wo auf ihren Feldern ausbringen. Das ist hochbürokratisch und wird von der EU so nicht einmal gefordert. Also weg damit. Damit befreien wir unsere Höfe von jährlich 18 Millionen Euro Bürokratieballast. Wir schaffen schlanke, praxisnahe Regelungen, die funktionieren, anstatt zu frustrieren.“

Monitoring gefordert

Der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk begrüßt die beschlossene Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung. „Die Stoffstrombilanzverordnung ist das größte bürokratische Ärgernis in der Landwirtschaft. Deshalb brauchen wir dringend differenzierte und zielgerichtete Maßnahmen,“ so Hauk, der die Abschaffung vielfach gefordert hatte. Laut Hauk brauche es nun ein gutes Monitoring, welches den Grundwasserkörper beobachte. „Das ist für die Betriebe zweckmäßig und das, was die Europäische Kommission von uns erwartet.“

Die betriebliche Bilanzierung beziehungsweise ein betrieblicher Nährstoffsaldo sei für den Verursachernachweis ungeeignet, da nicht nachvollzogen werden kann, ob auf der jeweiligen Fläche innerhalb eines mit Nitrat belasteten Gebiets eine Nitratbelastung verursacht wurde. So sei es nötig und zielführend, dass mit der EU-Kommission vereinbarte Monitoring zur Wirksamkeit der Düngeverordnung im Düngegesetz jetzt fest zu verankern, so Hauk.

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