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Stromsteuer

Landwirtschaft wird weiter begünstigt

Für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie des produzierenden Gewerbes soll die Stromsteuer auch künftig gesenkt werden. Das hat der Koalitionsausschuss festgelegt. Eine Ausweitung auf alle Unternehmen sowie auf Verbraucher kommt zunächst nicht.

von age erschienen am 09.07.2025
© Shutterstock/1000 Words
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Es bleibt dabei: Die Koalition wird die bestehende Absenkung der Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft über das Jahr 2025 hinaus verstetigen. Das hat der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD vergangene Woche bekräftigt. Neben stromintensiven Industriezweigen, die im internationalen Wettbewerb stünden, würden damit Mittelstand und Handwerk ab einem bestimmten Energieverbrauch entlastet, heißt es im Ergebnispapier der Koalitionsspitzen. Genannt werden Branchen wie die Nahrungsmittelherstellung, Bäckereien, Fleischereien, Energieversorger, Bau- und Handwerk sowie Wasserwirtschaft. Potenziell sollen davon mehr als 600.000 Unternehmen profitieren.

Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) begrüßte den Beschluss. Die Absenkung der Stromsteuer über 2025 hinaus sei „richtig und wichtig“, erklärte Hauptgeschäftsführer Jörg Migende. Für die im DRV vertretenen Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft seien die Energiekosten ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. Das gelte insbesondere für die Strompreise, da die jeweiligen Sparten der Betriebe überwiegend strombasierte Produktions- und Verarbeitungsverfahren nutzten.

Die Stromsteuer beträgt regulär 2,05 Cent/kWh. Gemäß Stromsteuergesetz wird für begünstigte Unternehmen eine Steuerentlastung in Höhe von 2 Cent/kWh gewährt. Nach der Entlastung, die im Jahr nach dem Verbrauch beantragt werden muss, verbleibt der EU-Mindeststeuersatz von 0,05 Cent/kWh. Eine Entlastung wird nur gewährt, wenn der Entlastungsbetrag 250 Euro pro Jahr überschreitet. Die Regelung ist bislang auf die Jahre 2024 und 2025 befristet. Ohne die geplante Verstetigung der Steuerentlastung bis auf den EU-Mindeststeuersatz würde die Steuerentlastung ab 2026 wieder regulär auf 0,513 Cent/kwh zurückfallen. Die Steuerlast der Unternehmen würde dann knapp über 1,537 Cent/kWh betragen.

Nicht einigen konnte sich der Koalitionsausschuss auf eine Senkung der Stromsteuer für die gesamte Wirtschaft sowie für die Verbraucher. Die soll kommen, „sobald hierfür finanzielle Spielräume bestehen“, so die Formulierung im Beschlusspapier. Das ist ein deutlicher Hinweis, dass die Koalitionspartner eine Gegenfinanzierung im Haushalt gegenwärtig nicht für machbar halten.

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