Hinweise zur Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten
Spritzen nur mit gültiger Plakette
In diesem Frühjahr steht wieder für viele Pflanzenschutzgeräte die Überprüfung bei den amtliche zugelassenen Kontrollstellen an. Dabei werden immer wieder Mängel festgestellt, die bei einer Vorabdurchsicht auf dem Hof einfach zu beseitigen gewesen wären. Also: Gut vorbereitet sein. Alles Wissenswerte rund um den „Spritzen-TÜV" haben Bärbel Hölldampf vom Regierungspräsidium Stuttgart und Michael Glaser vom LTZ Augustenberg zusammengefasst.
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Wenn demnächst das Faxgerät piept, könnte es ein freundlicher Aufruf der Landtechnikwerkstatt sein. Darin die Mitteilung, dass wieder eine Spritzenprüfung fällig ist. Wer diese Betreuung nicht hat, sollte sich vergewissern, ob die Plakette am Gerät noch gültig ist. Für die Saison 2016 sind folgende Plakettenfarben erlaubt: rosa (2014 bis 2017), grün: (2015 bis 2018) und selbstverständlich frisch erteiltes orange (2016 bis 2019). Braune Plaketten, welche im zweiten Halbjahr 2013 vergeben wurden, gelten entsprechend noch bis Ende 2016. Wer eine gelbe oder andersfarbige Prüfplakette an seinem Pflanzenschutzgerät hat, ist verpflichtet vor dem Einsatz das Gerät überprüfen zu lassen. Bei Neugeräten ist eine Prüfung innerhalb der ersten sechs...
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