Beikräuter auf Hofflächen
Da hilft nur ne Harke!
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Löwenzahn und Breitwegerich machen sich gern in Zufahrten, Bürgersteigen, Gehwegen und privaten Hofflächen breit. Verlockend ist da der schnelle Griff zum Pflanzenschutzmittel. Doch das kann teuer werden: Der Einsatz ist strikt verboten. Laut Pflanzenschutzgesetz dürfen Pflanzenschutzmittel nur auf Flächen ausgebracht werden, die landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Das Verbot gilt für alle Pflanzenschutzmittel, auch solche, die im Handel frei käuflich sind. Und sogar noch weiter: Die Beikräuter dürfen generell nicht mit Chemikalien oder ätzenden Hausmitteln wie Salz oder Essig entfernt werden. Die Mittel können von gepflasterten oder versiegelten Flächen abgewaschen werden und in die Kanalisation, in...
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