Zulassung Nach ARt. 53
Karate Zeon gegen Kirschessigfliege
- Veröffentlicht am
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Karate Zeon (Wirkstoff: lambda-Cyhalothrin) vom 24. Juni bis zum 21. Oktober 2016 befristet für 120 Tage zugelassen. Das Mittel kann gegen die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) im Freiland ab fortgeschrittener Fruchtreife bis Pflückreife (BBCH 85 – 87) in himbeerartigem Beerenobst (auch im Gewächshaus, ausgenommen Herbsthimbeere), in johannisbeerartigem Beerenobst, in Heidelbeerarten und Holunder mit 0,0375 l/ha in maximal 1000 l Wasser je ha nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf gespritzt oder gesprüht werden. Es sind maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens sieben Tagen möglich. Die Wartezeit beträgt drei Tage.
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Ort ändern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.