Zulassung Nach ARt. 53
Karate Zeon gegen Kirschessigfliege
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Karate Zeon (Wirkstoff: lambda-Cyhalothrin) vom 24. Juni bis zum 21. Oktober 2016 befristet für 120 Tage zugelassen. Das Mittel kann gegen die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) im Freiland ab fortgeschrittener Fruchtreife bis Pflückreife (BBCH 85 – 87) in himbeerartigem Beerenobst (auch im Gewächshaus, ausgenommen Herbsthimbeere), in johannisbeerartigem Beerenobst, in Heidelbeerarten und Holunder mit 0,0375 l/ha in maximal 1000 l Wasser je ha nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf gespritzt oder gesprüht werden. Es sind maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens sieben Tagen möglich. Die Wartezeit beträgt drei Tage.
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