Wildtiermanagement
Gesetzesänderung
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Schwarzwild soll künftig bei geschlossener oder durchbrochener Schneedecke im März auch im Wald bejagd werden können. Das geht aus dem Änderungsentwurf zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz hervor, den das grün-schwarze Kabinett verabschiedet hat. Die Novelle geht nun zur Beratung in den Landtag. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf eine Verringerung der erforderlichen Mindestfläche für Fütterungskonzeptionen bei Rehwild von 2500 ha auf 1500 ha vor.
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