Russisches Einfuhrverbot für EU-Schweinefleisch
Gegen WTO-Regeln
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Das von Russland gegen die Mitgliedstaaten der EU wegen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verhängte Einfuhrverbot für Schweinefleisch verstößt gegen die Bestimmungen der Welthandelsorganisation (WTO). Das Importverbot verletzt den Grundsatz der Regionalisierung, wonach der Handel von bestimmten, als seuchenfrei anerkannten Gebieten eines Landes möglich bleibt, auch wenn der Gesundheitszustand im übrigen Landesgebiet sich ungünstig darstellt. Russland hatte die veterinärrechtlich begründete Einfuhrsperre Anfang 2014 verhängt, nachdem in einigen EU-Mitgliedsländern die ASP aufgetreten war. Da davon auch EU-Länder ohne Krankheitsfälle betroffen sind, hatte die EU-Kommission Klage bei der WTO eingereicht. Moskau kann binnen 60 Tagen...
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