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Im Vermittlungsausschuss Kompromiss von Bund und Länd

Einigung zur Erbschaftsteuer

Veröffentlicht am
Bund und Länder haben ihren Streit um die Reform der Erbschaftsteuer mit einem Kompromiss im Vermittlungsausschuss beigelegt. Die Einigung bezieht sich auf die strittigen Kriterien zur Unternehmensbewertung, insbesondere zum Kapitalisierungsfaktor von 13,75 für das vereinfachte Ertragswertverfahren, zum Vorwegabschlag bei Familienunternehmen, zur Optionsverschonung für Verwaltungsvermögen sowie zu den Voraussetzungen für eine Steuerstundung. Außerdem schlägt der Vermittlungsausschuss Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung vor. So sollen Freizeit- und Luxusgegenstände wie Oldtimer, Yachten und Kunstwerke grundsätzlich nicht begünstigt werden. Die Regelungen für die Land- und Forstwirtschaft waren nicht Gegenstand des Vermittlungsverfahrens....
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