Bundesrat stimmt Änderung der Gemeinschaftsaufgabe zu
Förderung breiter
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Der Weg für eine vorsichtige Öffnung der Gemeinschaftsaufgabe (GAK) ist nach Zustimmung der Länder frei. Ob die im Bundeshaushalt 2016 für die neuen Maßnahmen zur Verfügung stehenden 30 Millionen Euro tatsächlich ausgegeben werden, ist allerdings fraglich. Ihre volle Wirkung wird die Änderung des GAK-Gesetzes erst im nächsten Jahr entfalten. Bis dahin sollen auch weitere Fördergrundsätze im Rahmenplan aufgestellt werden. Die notwendigen Beschlüsse wird der PLANAK im Dezember fassen. Im Entwurf des Bundeshaushalts 2017 sind 40 Millionen Euro für die neuen Maßnahmen vorgesehen. Eine Übertragung der 2016 nicht verausgabten Mittel auf das nächste Jahr ist haushaltstechnisch nicht möglich. Die mit dem Gesetz beschlossene Erweiterung des...
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