Neue Düngeverordnung – Futter- oder E-Weizen?
Die Novelle wird die Handlungsfreiheit in der Stickstoff- und Phosphatdüngung einschränken. Mögliche Auswirkungen auf den Weizenanbau werden auf Basis des Entwurfs der Düngeverordnung vom Oktober 2015 besprochen.
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Alle Betriebe müssen nun den Düngebedarf ermitteln. Landwirte orientieren sich dabei an Sollwerten, die von 80 Dezitonnen Ertrag je Hektar (dt/ha) ausgehen. Je nach Weizen-Qualitätsgruppe und Ertrag sind Düngemengen vorgegeben. Bei E-Weizen liegt der Sollwert bei 260 Kilogramm Stickstoff je Hektar (kg N/ha), bei A- und B-Weizen bei 230 kg N/ha und bei Futterweizen bei 210 kg N/ha. Bei höheren Erträgen kann die N-Düngung je 10 dt/ha Mehrertrag um 10 kg N/ha erhöht werden. Bei geringeren Erträgen wird der Sollwert um 15 kg N/ha je 10 dt/ha Ertrag gekürzt. Vom Sollwert müssen dann noch der Nmin-Wert zu Vegetationsbeginn sowie weitere Korrekturfaktoren für zum Beispiel Humusgehalt und Vorfrucht abgezogen werden. Vergleicht man nun in einer...
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