Frage + Antwort
Bestattungskosten
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In der weiteren Verwandtschaft ist nach einem Todesfall ein Streit darüber ausgebrochen, wer die Beerdigung und das Grab bezahlen muss. Wie ist die Rechtslage, wenn es keine Nachkommen gibt? A. H. in D. Zunächst sind die Erben zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet. In der Rangfolge danach kommen der Ehepartner, die volljährigen Kinder oder die Eltern, wenn sie noch leben. Diese Personen müssen auch dann für die Bestattungskosten aufkommen, wenn sie keinen Kontakt mehr zu dem Verstorbenen hatten oder das Erbe ausgeschlagen haben. Wenn der Verpflichtete nicht gleich ermittelt werden kann, geht die Kommune zunächst in Vorkasse. Es wird eine ordnungsbehördliche Bestattung durchgeführt. Die Kommune versucht dann, sich das Geld bei...
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