Biogastage Oberschwaben
EEG 2017: Wer wenig fordert, wird gefördert
Biogas-Landwirte sind es gewohnt, dass sich in der Gesetzgebung regelmäßig etwas ändert. Mit dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) 2017 wird nun aber einiges anders: die staatliche Vergütung weicht einem Ausschreibungsverfahren. An diesem können sich auch bestehende Anlagen beteiligen. Auf den Biogastagen des Fachverbandes vergangene Woche in Bad Waldsee war dies eines der Topthemen.
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Das EEG 2017 gilt für Sie alle", so Dr. Stefan Rauh, Geschäftsführer im Fachverband Biogas. Er beruhigte die Teilnehmer aber umgehend: Übergangsbestimmungen regeln, dass für bestehende Anlagen die jeweilig gültige Vergütungsklasse erhalten bleibe – wie auch bei den vorherigen Novellierungen. Auf den ersten Blick gibt es für die Anlagenbetreiber also mit dem 1. Januar 2017 wenig Änderungen. Allerdings enthält das Gesetz erstmals Anschlussregelungen für Bestandsanlagen. Und damit eine Perspektive für Biogas. Wer nach 20 Jahren Anlagenbetrieb aus der sicheren Vergütung fällt, kann künftig auf eine Förderung bieten. Dabei gilt: Wer am wenigsten für den wirtschaftlichen Betrieb einer Anlage fordert, wird gefördert – für neuerlich zehn Jahre....
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