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Hilfen zur Umsetzung des Arzneimittelgesetzes

Maßnahmen planen

Veröffentlicht am
Laut Arzneimittelgesetz (AMG) müssen Betriebe, die mit ihrer eigenen betrieblichen Therapiehäufigkeit über dem dritten Quartil (Kennzahl 2) liegen, einen Maßnahmenplan erstellen und diesen unaufgefordert der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch übermitteln. Das betrifft immer 25 Prozent der vom AMG betroffenen Tierhalter. Erstmalig muss dieser Maßnahmenplan bis zum 31. Juli erstellt werden (siehe dazu auch BWagrar 21, Seite 12). Im Rahmen eines Runden Tisches unter Federführung des Stuttgarter Landwirtschaftsministeriums (MLR) wurden Erläuterungen und Handlungsempfehlungen für die betroffenen Betriebe erarbeitet. Diese sollen jedoch nicht als „starre Vorlagen" verstanden werden, sondern vor allem als Information dienen. Bei...
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