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Mindestlohn muss in Landwirtschaft dokumentiert werden

Erleichterung bleibt aus

Veröffentlicht am
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt ist mit dem vom Bundesarbeitsministerium vorgelegten Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung des Mindestlohn noch nicht zufrieden. „Wir sollten die vorgesehenen Erleichterungen in der Dokumentationspflicht auch für die Branchen gelten lassen, in denen Tarifverträge nach dem Entsendegesetz gelten", sagte der Minister. Hier gelte es, eine Gleichstellung mit den übrigen Branchen herbeizuführen, in denen der gesetzliche Mindestlohn greife. Landwirtschaft und Gartenbau bleiben bei den vorgesehenen Erleichterungen beim Mindestlohn weiter außen vor. Das geht aus dem vorgelegten Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung des Mindestlohns hervor. Mit der Neuregelung soll die Entgeltgrenze, ab der die...
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