Nachbar kann Abbruch verlangen
Unzulässige Grenzbebauung
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Hält eine ohne Baugenehmigung errichtete bauliche Anlage die nach der Landesbauordnung vorgeschriebene Mindest-Abstandsfläche zum Nachbargrundstück nicht ein und ist eine Ausnahme von den Vorschriften über Abstandsflächen nicht zulässig, kann der in seinen Rechten verletzte Nachbar verlangen, dass die Behörde den Abbruch anordnet. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Urteil vom 24. März 2014 in einem Nachbarstreit um eine Grenzgarage entschieden (AZ 8 S 1938/12). Zwar habe die Baurechtsbehörde grundsätzlich ein Ermessen, ob und wie sie einschreite. Wird der gebotene Mindestabstand unterschritten, sei sie aber zum Einschreiten verpflichtet, da die Beeinträchtigung für den Nachbarn grundsätzlich nicht zumutbar ist.
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