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FAKT-Begrünungen

Vorsicht bei Änderungen!

Veröffentlicht am
Die noch im MEKA III bei der Herbstbegrünung zugelassene Ummeldung von Flächen bis zum 15. September ist nach Mitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) in der neuen Förderperiode 2015 bis 2020 nicht mehr möglich. Als Grund dafür werden EU-Vorgaben genannt, die eine einheitliche Vorgehensweise bei Zwischenfrüchten in der 1. und 2. Säule der ab 2015 geltenden EU-Agrarreform bedingen. Wie bei anderen Maßnahmen im Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) kann deshalb auch bei den in FAKT angebotenen Maßnahmen Begrünung im Acker/Gartenbau (Maßnahme E 1.1), Begrünungsmischungen im Acker/Gartenbau (Maßnahme E 1.2) und Winterbegrünung (Maßnahme F 1) vom Antragsteller die...
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