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Naturschutzgesetz wird novelliert

Frei von GVO

Die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes ist auf dem Weg. Das Regierungskabinett in Stuttgart hat vergangene Woche den Reformvorschlag gebilligt und ihn zur Einbringung in den Landtag freigegeben.
Veröffentlicht am
Wie Landwirtschaftsminister Alexander Bonde erklärte, soll das Landesnaturschutzrecht mit der Novelle an die im Zuge der Föderalismusreform geänderten bundesrechtlichen Bestimmungen angepasst werden. Außerdem gehe es darum, die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag und der Naturschutzstrategie des Landes umzusetzen. Deren Vorgaben sollen modern, bürgernah und verwaltungsökonomisch weiterentwickelt werden. Die Novelle soll die Gentechnikfreiheit von Schutzgebieten regeln. Vorgesehen ist, in Naturschutzgebieten, den Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten sowie flächenhaften Naturdenkmalen die versuchsweise Ausbringung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) sowie den Anbau bereits genehmigter GVO zu verbieten. Zudem muss rund...
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