Herkunft von Fleisch muss gekennzeichnet werden
Geboren und aufgezogen in Land X
Ab April 2015 muss unverarbeitetes und vorverpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch verpflichtend mit dem Aufzuchtsort und dem Schlachtort des Tieres gekennzeichnet werden. Mit dem 2013 auf der EU-Ebene beschlossenen Gesetz sollen die Verbraucher besser als bisher über die Herkunft von frischem, gekühltem und gefrorenem Fleisch informiert werden.
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Bisher gab es eine umfassende Herkunftskennzeichnung nur für unverarbeitetes Rindfleisch. Mit der nun umzusetzenden Regelung werden auch die anderen wesentlichen Fleischarten kennzeichnungspflichtig. Die EU-Kommission hat in ihrem Auslegungshinweis zur Umsetzung für die Schweinefleischerzeugung nochmals verdeutlicht, dass keine auf Einzeltieridentifikation bezogene Kennzeichnung erforderlich ist, sondern die Angaben auf die Partie sowie deren durchschnittliche Kennzahlen zu beziehen sind. Wobei die Mastperiode mit einem durchschnittlichen Ferkelgewicht von über 30 Kilogramm Lebendgewicht beginnt. Die unterschiedlichen Möglichkeiten der Kennzeichnung sind: „Aufgezogen in Land X" und „Geschlachtet in Land X". Diese Kennzeichnung kann...
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