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Bund will Erprobung unter strengen Auflagen

Fracking nur zur Forschung

Strenge Regelungen zum Einsatz der Fracking-Technologie sieht ein Gesetzespaket vor, das vergangene Woche vom Bundeskabinett beschlossen wurde. In den nächsten Jahren soll die Fracking-Technologie nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zu wissenschaftlichen Zwecken eingesetzt werden dürfen.
Veröffentlicht am
Voraussetzung für einen Fracking-Einsatz soll sein, dass die Risiken beherrschbar und verantwortbar sind und der Einsatz in einem transparenten Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung genehmigt wurde. In Schiefer-, Ton- und Mergelgestein sowie in Kohleflözgestein oberhalb von 3000 Metern Tiefe soll eine Erprobung zu Forschungszwecken zulässig sein, wenn die eingesetzten Flüssigkeiten nicht wassergefährdend sind. Absolut ausgeschlossen werden soll Fracking in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten, in Einzugsgebieten von Seen und Talsperren, die der Entnahme von Rohwasser für die öffentliche Wasserversorgung dienen, sowie in allen Einzugsgebieten von Wasserentnahmestellen für die öffentliche Wasserversorgung. Durch landesrechtliche...
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