Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
EU genehmigt Schnittprämie in Baden-Württemberg

Anreiz zur Pflege von Streuobst

Veröffentlicht am
Die EU-Kommission hat die Förderung des Baumschnitts von Streuobstbäumen in Baden-Württemberg genehmigt. Sammelanträge können bis 15. Mai 2015 bei den Regierungspräsidien gestellt werden. Das teilte Landwirtschaftsminister Alexander Bonde am Dienstag in Stuttgart mit. Bonde wies darauf hin, dass ab Winter 2015/2016 die ersten Schnittmaßnahmen mit 15 Euro pro Streuobstbaum gefördert werden könnten. Die Baumschnitt-Prämie kann zweimal innerhalb von fünf Jahren ausgezahlt werden. Für Gemeinden besteht die Möglichkeit, den Fördersatz um bis zu zehn Euro je Baum zu erhöhen. Damit der Aufwand bei der Antragstellung, Auszahlung und Kontrolle der Baumschnitt-Förderung in einem guten Verhältnis zum Nutzen steht, sind nur Sammelanträge vorgesehen....
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
14,- EUR / 6 Wochen
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
14,- EUR / 6 Wochen
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.