Aufsplittung in drei Raten
Superabgabe geteilt
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Die EU-Kommission will überliefernden Milcherzeugern die Zahlung der Superabgabe auf Raten ermöglichen. Den Mitgliedstaaten ist die nationale Umsetzung freigestellt. Die Molkereien dürfen die fällige Superabgabe zinslos in drei jährlichen Tranchen jeweils vor dem 1. Oktober 2015, 2016 und 2017 zahlen. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Regelung den Milcherzeugern zugute kommt. Die Kosten tragen die Mitgliedstaaten, da sie nicht von der Pflicht entbunden werden, den vollen Betrag auf einen Schlag bis Ende November dieses Jahres zu entrichten. Auf Erzeuger unter anderem in Deutschland, den Niederlanden, Dänemark und Irland dürften in diesem Jahr erhebliche Strafzahlungen zukommen. Bereits im Wirtschaftsjahr 2013/14 mussten deutsche...
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