Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Seit 1. Januar 2015 ist Anerkennung möglich

Hautkrebs als Berufskrankheit

Veröffentlicht am
Bestimmte Formen des weißen Hautkrebs, die durch Sonnenstrahlung verursacht werden, können seit dem 1. Januar 2015 als Berufskrankheit anerkannt werden. Anerkennungsfähig sind nach der geänderten Berufskrankheitenverordnung (BKVO) die sogenannten Plattenepithelkarzinome und ihre Vorstufen, die aktinischen Keratosen und das Bowenkarzinom. Dagegen werden das Basalzellkarzinom und der schwarze Hautkrebs (malignes Melanom) nicht als Berufskrankheit anerkannt. Potenziell betroffen von dieser neuen Regel sind Menschen, die häufig im Freien arbeiten. Dazu zählen Landwirte und Gärtner. Ihr Risiko, an Hautkrebs zu erkranken, ist höher als das der übrigen Bevölkerung. Die neue Berufskrankheit stellt die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen vor...
Weiterlesen mit unserem...

BWagrar Landwirtschaftliches Wochenblatt 3 Monate Digital Mini-Abo

  • Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
43,99 EUR / 3 Monate

BWagrar Schwäbischer Bauer 3 Monate Digital Mini-Abo

  • Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
43,99 EUR / 3 Monate
Sie haben bereits ein Digital-Abo?
Sie haben bereits ein Print-Abo? Bestellen Sie ein rabattiertes Digital-Upgrade.
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.