Seit 1. Januar 2015 ist Anerkennung möglich
Hautkrebs als Berufskrankheit
- Veröffentlicht am
Bestimmte Formen des weißen Hautkrebs, die durch Sonnenstrahlung verursacht werden, können seit dem 1. Januar 2015 als Berufskrankheit anerkannt werden. Anerkennungsfähig sind nach der geänderten Berufskrankheitenverordnung (BKVO) die sogenannten Plattenepithelkarzinome und ihre Vorstufen, die aktinischen Keratosen und das Bowenkarzinom. Dagegen werden das Basalzellkarzinom und der schwarze Hautkrebs (malignes Melanom) nicht als Berufskrankheit anerkannt. Potenziell betroffen von dieser neuen Regel sind Menschen, die häufig im Freien arbeiten. Dazu zählen Landwirte und Gärtner. Ihr Risiko, an Hautkrebs zu erkranken, ist höher als das der übrigen Bevölkerung. Die neue Berufskrankheit stellt die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen vor...
BWagrar Landwirtschaftliches Wochenblatt 3 Monate Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
BWagrar Schwäbischer Bauer 3 Monate Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
Sie haben bereits ein Print-Abo? Bestellen Sie ein rabattiertes Digital-Upgrade.
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
Ort ändern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.