Neuerungen beschlossen
Verbesserungen im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
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Die Investitionsförderung ist ein Instrument, um die heimischen Betriebe in ihrer Anpassung an die Erfordernisse des Wettbewerbs und der Zukunft zu unterstützen. Der Landesbauernverband (LBV) hat in den letzten Jahren eine Weiterentwicklung des AFP im Sinne einer unternehmerfreundlichen und praxisgerechteren Ausgestaltung gefordert. Dieser Forderung ist das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium (MLR) in mehreren Punkten nachgekommen. In einer Anpassung der Verwaltungsvorschrift zur einzelbetrieblichen Förderung, die ab 24. Februar 2017 in Kraft getreten ist, wurden Neuerungen beschlossen: Bestandsobergrenzen: Die geltenden Bestandsobergrenzen in der Tierhaltung wurden zwar nicht – wie vom LBV gefordert – generell gestrichen, sie können...
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