EEG: Änderungen beschlossen
Bestimmungen für Biogaserzeuger angepasst
Am 27. Juni hatte der Bundestag die EEG-Novelle beschlossen, die die Förderung der Erneuerbaren Energien neu regeln soll. Weil sich einige Fehler eingeschlichen hatten, hat der Bundestag nachgebessert und am 4. Juli die notwendigen Änderungen an ein anderes Gesetz angehängt. Der Fachverband Biogas zeigt auf, welche Regelungen davon betroffen sind.
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Mit der Entscheidung wurden Eingriffe in den Investitions- und Vertrauensschutz erfolgreich abgewehrt, erklärt der Fachverband Biogas. Geändert wurde: Vergütung für Blockheizkraftwerke: Laut EEG-Beschlussvorlage sollten die unter dem EEG 2009 errichteten Satelliten-BHKW bei der Ermittlung der Vergütung nicht als eigenständige Anlage zählen. Vielmehr hätte eine einheitliche Vergütung für alle BHKW ermittelt werden sollen, indem die Bemessungsleistung der BHKW zusammengezählt wird. Durch diese Regelung wären viele BHKW in eine höhere Vergütungsstufe gefallen und hätten deshalb anteilig einen geringeren Vergütungssatz erhalten. Die Regelung wurde beseitigt. Verweilzeit: Laut EEG-Beschlussvorlage sollte die technische Anforderung einer...
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