Neuzuteilung der Zahlungsansprüche 2015
Direktzahlungen ab 2015 neu geregelt
Mit EU-Verordnung 1307/2013 des Parlaments und des Rats vom 17. Dezember 2013 wurden gemeinsame Vorschriften für die Betriebsinhabern direkt gewährten Zahlungen (Direktzahlungen") erlassen. Damit ist eine wesentliche Grundlage für die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik in Kraft getreten.
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Eine Regelung der Verordnung beinhaltet, dass die Gültigkeit der bisher zugeteilten Zahlungsansprüche am 31. Dezember 2014 endet. Die Neuzuteilung der Zahlungsansprüche für die Basisprämie erfolgt 2015 auf Grundlage des Gemeinsamen Antrags an Betriebsinhaber, die 2013 Direktzahlungen erhalten haben; OGS-Produzenten (Erzeuger von Obst ohne Dauerkulturen, Gemüse oder anderen Kartoffeln als Stärkekartoffeln) und Bewirtschafter von Rebflächen; Betriebsinhaber mit 2014 aus der nationalen Reserve zugewiesenen Zahlungsansprüchen; Betriebsinhaber ohne Zahlungsansprüche, die für 2013 eine aktive landwirtschaftliche Tätigkeit nachweisen können; die bloße Erhaltung von Flächen in gutem Zustand reicht dabei nicht aus; Betriebsinhaber in den Fällen...
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