Verbot für KAT-Betriebe
Schnabelkürzen
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Ab 2017 ist das Kupieren von Schnäbeln bei Legehennen für die 2500 KAT-Betriebe (Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen) verboten. Der DBV hat diesen Schritt als unverantwortlich kritisiert, weil in acht von elf Pilotversuchen der Tierärztlichen Hochschule Hannover ein Verzicht zu mehr Federpicken und Kannibalismus führte.
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