Langsame Fahrzeug müssen ausweichen
Autoschlangen hinterm Traktor
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Die Polizeidirektion Heilbronn weist darauf hin, dass Fahrer von langsamen Fahrzeugen wie Erntemaschinen und Traktoren mit vollgeladenen Anhängern auf Bundes- und Landstraßen verpflichtet sind, ihre Geschwindigkeit an geeigneter Stelle zu reduzieren oder anzuhalten, wenn nur so nachfolgenden schnelleren Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen ist. Diese Verpflichtung zum Ausweichen besteht im Interesse, gefahrenträchtige Überholmanöver zu vermeiden. Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Nach Auskunft der Polizeidirektion sind in den vergangenen Wochen unter anderem im Main-Tauber-Kreis bei der Polizei wiederholt Klagen von Autofahrern eingegangen wegen Erntefahrzeugen, deren Fahrer den nachfolgenden Autos ein Überholen nicht...
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