Bundesfinanzhof spricht Urteil
Keine Kfz-Steuerbefreiung für Futtermischwagen
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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 16.07.2014 (II R 39/12) die Kfz-Steuerbefreiung für Sonderfahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft gem. § 3 Nr. 7 KraftStG konkretisiert. Nach der Auslegung des BFH kommt eine Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge gem. § 3 Nr. 7 Satz 1 lit. a) KraftStG nicht in Betracht, wenn es eine abstrakte Verwendungsmöglichkeit des jeweiligen Fahrzeugs im Rahmen eines steuerlichen Gewerbebetriebs gibt. Dabei kommt es auf einen konkret sinnvollen Einsatz nicht an. Folglich sind von der Kfz-Steuer nur solche Sonderfahrzeuge befreit, der „ihrer Art nach" ausschließlich geeignet und bestimmt sind, in der Land- und Forstwirtschaft anfallende Leistungen zu erbringen. Fahrzeuge, wie zum...
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