Nachgefragt bei ...
Keine Alternative
Otto Körner , Regionalbüro Süd des Fachverbandes Biogas, berät Biogasanlagenbetreiber in allen Fragen rund um diese Materie.
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BWagrar: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014 hat strengere Vorgaben für die Vergütung von Strom aus Biogas. Anlagen, die nicht mit Rest- oder Abfallstoffen beschickt werden, werden nicht mehr gefördert. Das bremst viele Investitionswillige aus. Was können betroffene Landwirte machen? Körner: Für Landwirte, die wie Martin Hafner ihre Anlage erweitern und ein Blockheizkraftwerk (BHKW) als Satellitenanlage ins Nachbardorf setzen wollen, gibt es keine Alternative. Dieses BHKW gilt als „neue Anlage" im Sinne des EEG 2014, der Strom wird nur mit dem Börsenpreis bezahlt. Eine Wärmeleitung von der vorhandenen Anlage ins Nachbardorf ist ebenfalls unwirtschaftlich, die Wärmeverluste vor allem im Sommer sind zu hoch. BWagrar: Gibt es eine...
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