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Entwurf der Landesregierung kommt jetzt ins Parlament

Jagdgesetz bleibt strittig

Die Landesregierung hat dem Entwurf für ein Jagd- und Wildtiermanagementgesetz zugestimmt. Während Ministerpräsident Winfried Kretschmann das Gesetz als wichtigen Beitrag für eine zeitgemäße Jagd mit positiven Effekten für die Gesellschaft und für die Belange des Tier- und Naturschutzes lobt, lehnen die Eigentürmer- und Nutzerverbände den überarbeiteten Entwurf als unzureichend ab.
Veröffentlicht am
Neue Bestimmungen sehen eine allgemeine Jagdruhezeit von 1. März bis 30. April vor, mit Ausnahmen für Schwarzwild. Totschlagfallen sind verboten; Hunde und Katzen nicht mehr zum Abschuss freigegeben. In einer Pressemitteilung nimmt Minister Bonde Stellung zum Gesetzentwurf aus seinem Haus. Nach dem Grundgesetz, der Landesverfassung und dem Tierschutzgesetz müsse klar sein: Tiere dürften nicht gequält und nicht ohne vernünftigen Grund getötet werden. Das von der Jägerschaft mitgetragene Schalenmodell, so Bonde weiter, sei Ergebnis einer Diskussion über den vernünftigen Grund für die Bejagung bestimmter Tierarten. Das Schalenmodell stelle für die Tierarten im Nutzungs- und Entwicklungsmanagement den vernünftigen Grund für die Bejagung im...
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