Pflanzenschutzmittel I
Aufbrauchfrist
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Die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) festgesetzte Aufbrauchfrist für Pflanzenschutzmittel wird auch im Rahmen der Einzelfallgenehmigungen gewährt. Empfänger von Sammelgenehmigungen werden über den Antragsteller über geänderte Bescheide informiert.
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