Pflanzenschutzmittel I
Aufbrauchfrist
- Veröffentlicht am
Die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) festgesetzte Aufbrauchfrist für Pflanzenschutzmittel wird auch im Rahmen der Einzelfallgenehmigungen gewährt. Empfänger von Sammelgenehmigungen werden über den Antragsteller über geänderte Bescheide informiert.
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