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EU-Binnenmarkt – bewährt und bedroht

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Foto: BWagrar
Vor 25 Jahren, am 1. Januar 1993, legt der Vertrag von Maastricht die Grundlage zur Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) und zum Binnenmarkt der Europäischen Union (EU). In der ersten Stufe werden die EU-Mitgliedsstaaten auf höhere Geldwertstabilität und Haushaltsdisziplin verpflichtet. In der zweiten Stufe löst die Europäische Zentralbank (EZB) das Europäische Währungsinstitut (EWI) ab. Mit der dritten Stufe wird im Januar 1999 der Euro als Buchgeld und ab Januar 2002 als Bargeld eingeführt. Mit seinen noch 28 Mitgliedsstaaten ist der EU-Binnenmarkt knapp vor den USA und China der größte Wirtschaftsraum der Welt. Seine Grundlage bilden die vier „Grundfreiheiten". Das sind freier Warenverkehr, Personenfreizügigkeit,...
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