Beitragsvorschuss
Bis zum 15. Januar
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Im August 2017 hat die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) die Beitragsbescheide versendet und dort den fälligen Vorschussbetrag mitgeteilt. Die LBG weist nun aktuell darauf hin, dass der Vorschuss spätestens am 15. Januar 2018 auf ihrem Konto gutgeschrieben sein muss. Dabei sollten auch die Banklaufzeiten berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich, eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Das stellt die pünktliche Zahlung sicher und erspart den Beitragszahlenden somit eventuell anfallende Säumniszuschläge. →Das Formular zur Einzugsermächtigung steht im Internet unter www.bwagrar.de , Webcode: 5647329 oder unter www.svlfg.de
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