Biokraftstoffzertifizierung
Nachweis aufbewahren
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Der Bauernverband empfiehlt Landwirten, das im Rahmen der Biokraftstoffzertifizierung geforderte Bestandsverzeichnis aus dem Jahr 2008 dauerhaft aufzubewahren, obwohl die Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren demnächst abläuft. Ohne einen belastbaren Nachweis über den Ackerstatus der Fläche zum Referenzstichtag gelte die Biomasse als nicht nachhaltig, warnt der DBV. Der Nachweis über den Ackerstatus zum 1. Januar 2008 erfolgt durch das Bestandsverzeichnis des Direktzahlungsantrags aus dem Jahr 2008.
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