Biogas
Güllevergärung als Zukunftsoption
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Seit der Novellierung des EEG 2017 wird die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien nicht mehr durch eine Festvergütung finanziert, sondern anlagenindividuell im Rahmen eines Ausschreibungssystems ermittelt. Bestehende Biogasanlagen haben die Besonderheit, dass sie in den jährlichen Ausschreibungen eine Anschlussvergütung für zehn Jahre nach ihrem ursprünglichen EEG-Vergütungszeitraum erhalten können. Der Höchstwert, welcher hier geboten werden kann, beträgt in diesem Jahr 16,56 Cent/kWh. Für viele Anlagen im kleineren Leistungsbereich, wie sie häufig in Baden-Württemberg und Bayern vorkommen, ist es jedoch schwierig, mit diesem Vergütungssatz den Anlagenbetrieb wirtschaftlich zu gestalten. Eine weitere Option, welche seit dem...
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