Europäischer Gerichtshof
Halal ist nicht Bio
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Fleisch, das aus betäubungslosen rituellen Schlachtungen stammt, darf kein EU-Ökologo tragen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg heute entschieden. Der EuGH rechtfertigte sein Urteil damit, dass eine solche Schlachttechnik es nicht erlaube, das Leiden der Tiere so gering wie möglich zu halten. Ferner hätten wissenschaftliche Studien gezeigt, dass die Betäubung eine Technik darstelle, die das Tierwohl zum Zeitpunkt der Schlachtung „am wenigsten" beeinträchtige. Überdies bestehe das Ziel der EU-Ökoverordnung darin, das Vertrauen der Verbraucher in als ökologisch gekennzeichnete Erzeugnisse „zu wahren und zu rechtfertigen", so die Argumentation der Richter. Daher sei es wichtig darauf zu achten, dass die Verbraucher die...
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