De-Minimis-Beihilfe
Erhöhung kommt
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Die De-minimis-Beihilfe wird von bisher 15 000 Euro auf 20 000 Euro angehoben. Wie die Kommission in Brüssel erläuterte, darf dieser Betrag jeweils einem Betrieb über einen Zeitraum von drei Jahren zufließen. Um mögliche Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, gilt für jedes Mitgliedsland ein nationaler Höchstbetrag, der nicht überschritten werden darf. Diese Obergrenze entspricht künftig 1,25 Prozent des jährlichen landwirtschaftlichen Produktionswertes des Landes bezogen auf den Dreijahreszeitraum, in dem die nationalen Subventionen gewährt werden. Der Kommission zufolge treten die höheren Obergrenzen am 14. März in Kraft und können auch rückwirkend für Beihilfen gelten, die die notwendigen Voraussetzungen erfüllen.
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