Blauzungenkrankheit
Verlängerung
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Wie das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium mitteilt, hat vergangene Woche eine Bund-Länder-Telefonkonferenz stattgefunden. Es wurde beschlossen, dass die Übergangsregelung zum Verbringen empfänglicher Zucht- und Nutztiere ohne gültigen Impfschutz aus dem Sperrgebiet (Option 4: negative PCR-Untersuchung und Repellentbehandlung innerhalb sieben Tagen vor dem Verbringen) bis zum 31. März 2019 verlängert wird. Eine weitere Verlängerung wird kritisch gesehen und in jedem Fall von einer neuen Risikobewertung abhängig gemacht. Es wird zudem auf die Notwendigkeit der Impfung als Voraussetzung für die zukünftige Verbringung empfänglicher Tier in freie Gebiete hingewiesen. →bwagrar.de, Webcode 6080617.
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