Informationen zum Gemeinsamen Antrag (GA) 2019
Flächenabweichungen sind möglich
Derzeit kommt es gehäuft zu Rückfragen von Antragsstellern des GA nach der Ursache von kleinen Flächenabweichungen bei den Antragsschlägen im Vergleich zu den Vorjahren. Grund hierfür ist eine Umsetzung in den GIS-Systemen.
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Bei den technischen Anpassungen geht es zum einen um die EU-weite Umstellung des Koordinatenbezugssystems der GIS-Systeme von Gauß-Krüger auf ETRS89/UTM zum 1. Januar 2019. Die Neuberechnung der Flurstücke kann vor allem bei größeren Flurstücken zur Folge haben, dass sich Abweichungen zur bisherigen Abgrenzung der Katasterflurstücke im Quadratmeterbereich ergeben (siehe Hinweis in den Erläuterungen und Ausfüllhinweise zum GA). Darüber hinaus führt auch eine Änderung in der Berechnung der Flächengrößen aus Geometrien dazu, dass Abweichungen von einem m2je Flurstück entstehen können. Diese technische Änderung ist ebenfalls erforderlich, um eine einheitliche Flächenwertermittlung in allen GIS-Systemen der Landwirtschaftsverwaltung...
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