15. mai beachten
- Veröffentlicht am
Gemeinsamer Antrag. Landwirte im Südwesten können noch bis zum 15. Mai ihren Gemeinsamen Antrag bei der unteren Landwirtschaftsbehörde einreichen. Bei verspäteter Einreichung vom 16. Mai bis einschließlich 11. Juni erfolgten Kürzungen der Beihilfen. Danach werde der Antrag als verfristet abgelehnt. Mehr dazu in BWagrar Ausgabe 18, Seite 12
BWagrar Landwirtschaftliches Wochenblatt Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
BWagrar Schwäbischer Bauer Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
Sie haben bereits ein Print-Abo? Bestellen Sie ein rabattiertes Digital-Upgrade.
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
Ort ändern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.
