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Untersuchung geimpfter Tiere und Kälber geimpfter Kühe

Land übernimmt Gebühren

Das Land erhebt keine Gebühren für die Untersuchung auf Blauzungenkrankheit bei Tieren aus Impfbetrieben, die vom 18. Mai 2019 bis Ende des Jahres aus Baden-Württemberg verbracht werden. Damit fallen keine Gebühren für Laboruntersuchungen beim Verbringen geimpfter Tiere und von Kälbern geimpfter Kühe aus Baden-Württemberg an.
Veröffentlicht am
Die Landesregierung reagiere damit auf die künftigen Anforderungen an die Verbringung der Tiere in seuchenfreie Bundesländer und andere Mitgliedstaaten und leiste einen Beitrag gegen die zusätzlichen Kosten für die Betriebe, sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk am Dienstag dieser Woche in Stuttgart. Ab dem 18. Mai 2019 können nur noch Kälber von geimpften Kühen mit vollständigem Impfschutz, denen in den ersten Lebensstunden nach der Geburt Biestmilch verabreicht wurde, und mit Tierhaltererklärung in seuchenfreie Regionen innerhalb von Deutschland verbracht werden. Wurde die Erstimpfung der Kühe und Färsen nicht mindestens 300 Tage vor der Geburt des Kalbes abgeschlossen, ist bei den Kälbern zusätzlich eine Blutuntersuchung auf das...
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