Paket sieht interessante Steuerhilfen vor
Wie das Konjunkturpaket Landwirten hilft
Mit Wumms" aus der Krise kommen das sind die Originalworte des Bundesfinanzministers Olaf Scholz zu Beginn der Vorstellung des Konjunkturpaketes. In den letzten Monaten waren alle Maßnahmen der Bundesregierung bezogen auf die Lösung beziehungsweise Hilfestellung der aktuellen Probleme in der Krise. Mit dem jetzt vorgestellten Eckpunktepapier zu dem Konjunkturpaket im Umfang von 130 Milliarden Euro stehen zukünftige Maßnahmen mit dem Ziel der Konjunkturbelebung nach dem Lockdown im Fokus.
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Für alle überraschend kam die Ankündigung der Senkung des Umsatzsteuersatzes ab dem 1. Juli 2020 auf 16 Prozent beziehungsweise beim ermäßigten Steuersatz auf 5,0 Prozent – zeitlich befristet bis zum 31. Dezember 2020. Mit einer Vorlaufzeit von nicht einmal drei Wochen müssen sich alle Unternehmen mit der Senkung und den damit verbundenen Fragen und Problemen auseinandersetzen und Lösungen finden beziehungsweise fristgerecht umsetzen. Hier gilt es jetzt zu klären, wie mit An- und Vorauszahlungen oder Dauerleistungen umzugehen ist. Wann liegt eine abgrenzbare Teilleistung vor? Wann entsteht die Umsatzsteuer bei Dauerverträgen oder Lieferverträgen? Müssen die Verträge und Dauerzahlungsbelege angepasst werden? Fragen über Fragen, welche...
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