Nach altem Recht gelistete Zusatzstoffe
Nicht länger verkehrsfähig
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Vor dem 14. Februar 2012 nach altem Recht gelistete Zusatzstoffe sind nur noch bis zum 14. Februar 2022 verkehrsfähig, auch die Aufbrauchfrist endet zu diesem Zeitpunkt. Die betroffenen Zusatzstoffe sowie die nach neuem Recht genehmigten findet man auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Arbeitsbereiche > Pflanzenschutzmittel > Aufgaben im Bereich Pflanzenschutzmittel > Zusatzstoffe > Zusatzstoffe gemäß § 42 Pflanzenschutzgesetz. Aufgrund neuer Erkenntnisse müssen für die Genehmigung von Zusatzstoffen, die zusammen mit Insektiziden ausgebracht werden sollen, zusätzliche Studien mit Honigbienen vom Antragstellenden eingereicht werden. Tankmischungen mit Insektiziden sind nur noch...
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