Frankreich startet eigene Offensive für Importstandards
Die französische Regierung prescht bei der Durchsetzung von europäischen Standards bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus Nicht-EU-Ländern vor.
- Veröffentlicht am

Im Amtsblatt wurde am 22. Februar 2022 eine Verordnung veröffentlicht, die ab 23. Februar 2022 für die Dauer eines Jahres die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen aus Drittstaaten aussetzt, wenn bei der Erzeugung Antibiotika zur Wachstumsförderung oder zur Leistungssteigerung eingesetzt wurden.
Für die betroffenen Unternehmen gilt eine Übergangsfrist von zwei Monaten. Sie müssen gemäß der Verordnung künftig durch „angemessene Sorgfalt“ sicherstellen, dass ihre Einfuhren gesetzeskonform sind und dazu Informationen über die Herkunft der Tiere, eine Risikobewertung und gegebenenfalls Garantien von ihren Handelspartnern liefern können.
Frage der wirtschaftlichen Gerechtigkeit
Der französische Landwirtschaftsminister Julien Denormandie verwies auf das Problem der Antibiotika-Resistenzen. Die neuen Vorschriften seien auch eine „sehr konkrete“ Anwendung des One-Health-Ansatzes zur ganzheitlichen Verbesserung der Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt.
Für die französischen und europäischen Tierhalter, die seit 15 Jahren keine Antibiotika mehr zur Leistungssteigerung einsetzten, sei es zudem eine Frage der wirtschaftlichen Gerechtigkeit.
Laut dem Minister soll auch auf europäischer Ebene bald ein entsprechendes Importverbot eingeführt werden.
Forderung nach sofortiger europaweiter Durchsetzung
Der französische Branchenverband Interprofession für Vieh und Fleisch (Interbev) begrüßte die Verordnung. Es handele sich um einen ersten wichtigen Schritt auf dem Weg zur Reziprozität bei landwirtschaftlichen Produktionsstandards.
An die EU-Kommission richtete Interbev die Forderung, dem Beispiel Frankreichs unverzüglich zu folgen und ihrer Verantwortung gerecht zu werden.
Der Appell an die Brüsseler Behörde erfolgt nicht von ungefähr. Ein entsprechendes Importverbot, das auch für die Behandlung von Menschen vorbehaltene antimikrobielle Wirkstoffen einschließt, ist Teil der 2018 verabschiedeten novellierten EU-Tierarzneimittelverordnung, die am 28. Januar 2022 in Kraft getreten ist. Die Kommission ist die diesbezüglichen delegierten Rechtsakte indes noch schuldig geblieben.