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Antibiotikaminimierung

EMA bezieht Stellung

Seit dem 28. Januar 2022 ist die novellierte EU-Tierarzneimittelverordnung von allen EU-Mitgliedsstaaten umzusetzen. Bisher fehlte dazu eine Liste der für die Humanmedizin vorzubehaltenden Wirkstoffe.

Veröffentlicht am
Colourbox/Pedro Salaverria
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Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat die Stellungnahme vorgelegt, auf deren Basis über die künftig für die Humanmedizin vorzubehaltenden antimikrobiellen Wirkstoffe entschieden wird. Von den Antibiotika sollten gemäß den Empfehlungen unter anderem Carboxy- und Ureidopenicilline, Kombinationen von Cephalosporinen mit ß-Lactamase-Inhibitoren sowie Glycopeptide und Makrozykline nicht mehr zur Behandlung von Tieren eingesetzt werden dürfen. Vorgesehen ist auch ein Importverbot für tierische Produkte, bei deren Erzeugung die betreffenden Wirkstoffe eingesetzt wurden.

Drei Kriterien ausschlaggebend

Zur Bewertung der antimikrobiellen Substanzen, die neben Antibiotika auch Medikamente gegen Viren und Protozoen umfassen, hat die EMA nach eigenen Angaben einen schrittweisen Ansatz mit drei Kriterien gewählt. Die vorgeschlagenen Substanzen haben

  • alle eine hohe Bedeutung für die Behandlung von schwerwiegenden, lebensbedrohenden Infektionen bei Menschen,
  • könnten von einer Übertragung von entsprechenden Resistenzen aus dem Bereich der Tier- in die Humanmedizin betroffen sein und
  • sind zugleich hinsichtlich des veterinärmedizinischen Einsatzspektrums nicht ohne Alternativen.

Die novellierte EU-Tierarzneimittelverordnung war Ende 2018 verabschiedet worden und ist seit dem 28. Januar dieses Jahres in allen Mitgliedstaaten umzusetzen. Nach letztem Stand will die Behörde die Wirkstoffliste Mitte des Monats zusammen mit dem Entwurf eines Durchführungsrechtsaktes mit den Mitgliedstaaten beraten und dann auch das Europaparlament einbeziehen.

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