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Geänderte Regelungen

Die neue Grundsteuer – bald geht es los

Obwohl die neuen Grundsteuerregelungen erst am 1. Januar 2025 in Kraft treten, ist das Jahr 2022 für viele Grundstücks- und Immobilieneigentümer mit Arbeit verbunden. Der Einheitswert als Berechnungsgrundlage verliert seine Gültigkeit und wird durch einen neuen Grundsteuerwert abgelöst. Dieser Wert wird das Ergebnis aus den abzugebenden Steuererklärungen für jeden Grundstücks- und Immobilienbesitzer sein.
Veröffentlicht am
Unterlagen zusammenstellen: Die im Jahr 2025 inkraft tretende neue Grundsteuer verursacht heute schon einiges an Vorarbeit für Grundstücks- und Immobilieneigentümer.
Unterlagen zusammenstellen: Die im Jahr 2025 inkraft tretende neue Grundsteuer verursacht heute schon einiges an Vorarbeit für Grundstücks- und Immobilieneigentümer.Prill/shutterstock.com
Das Bundesverfassungsgericht kam 2018 zu dem Ergebnis, dass die alten Einheitswerte aus den Sechzigerjahren veraltet und in der Anwendung der heutigen Grundsteuerberechnung rechtlich nicht mehr zulässig sind. Eine Neubewertung der Grundstücke und Immobilien musste spätestens bis zum 1. Januar 2022 erfolgen. Ab dem Jahr 2025 darf die Grundsteuer nur noch auf dieser neuen Gesetzesgrundlage durch die Gemeinden erhoben werden. Die Erhebung der Grundsteuer erfolgt wie bisher im zweistufigen Modell: Die Grundsteuerwerte werden von den Finanzämtern berechnet. Die Kommunen wenden auf diese Werte die kommunalen Hebesätze an und vereinnahmen so die Grundsteuer. So sieht die Rechtsgrundlage aus Der Bundesgesetzgeber kam dieser Aufforderung im Jahr...
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